Impressum
Informationspflicht laut § 5 E-Commerce Gesetz, § 14 Unternehmensgesetzbuch, § 63 Gewerbeordnung und Offenlegungspflicht laut §25 Mediengesetz
Kontakt
Plasmavita Healthcare II GmbH
Garnisongasse 4/12
1090 Wien
Tel.: (+43) 1 361 822 211
E-Mail: office@plasmavita.at
www.plasmavita.at
Informationen laut ECG
Fachgruppen: Chemisches Gewerbe
Firmenbuchnummer: 508251 d
Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien
Offenlegungspflicht gemäß Mediengesetz §25
Geschäftsführung
Rudolf E. Meixner
Ainhoa Mendizabal
Josef R. Spiessl
Die Plasmavita Healthcare II GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach österreichischem Recht, der Hauptsitz ist in Wien und Mitglied der Wirtschaftskammer Wien.
Unternehmensgegenstand
Plasmaspendezentrum
Herstellung mit/von Arzneimitteln.
Auf unsere Tätigkeit sind das Blutsicherheitsgesetz und das Arzneimittelgesetz anwendbar.
Aufsichtsbehörde: Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen www.ages.at
Weitere Informationen erhalten Sie auf: https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2005/187
Inhaltlich Verantwortlich
Plasmavita Healthcare GmbH II
Tel.: (+43) 1 361 822 211
E-Mail: office@plasmavita.at
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Plasmavita HEALTHCARE II GMBH
Die Plasmavita Healthcare II GmbH mit Sitz in Wien ist ein modernes Unternehmen, das auf die Gewinnung von humanem Blutplasma zur weiteren Verarbeitung zu Humanarzneimitteln spezialisiert ist.
Plasmavita übernimmt eine tragende Rolle bei der Abnahme von Plasmaspenden und damit der Patientenversorgung.
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Wie funktioniert Plasmaspenden?
Wie bei einer normalen Blutspende wird das Blut über eine sterile Nadel und einer Kanüle über die Armvene entnommen. In einem geschlossenen Schlauchsystem, das jeweils nur einmal verwendet wird, fließt das Blut zu einer Zentrifuge, in der die Blutkörperchen von der Blutflüssigkeit, dem Plasma, getrennt werden.
Die Blutkörperchen werden danach wieder zurück in den Körper geführt, während das Plasma in einer Flasche gesammelt wird.
Der ganze Vorgang läuft direkt neben dem Spender ab. Dabei steuert ein spezielles medizinisches Gerät so, dass die Plasmaspende ausgesprochen schonend verläuft.
Wieviel Plasma ein Mensch spenden kann, hängt in erster Linie vom Körpergewicht ab. Die Plasmaspende nimmt etwa ca. 45 Minuten in Anspruch.
Wer kommt als
Plasmaspender infrage?
Um Plasma spenden zu dürfen, muss man mindestens 18 Jahre alt sein und mehr als 50 Kilogramm Körpergewicht auf die Waage bringen. Um festzustellen, ob auch sonst alle gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllt sind, werden in einem Anamnesegespräch und einer Untersuchung mit dem Spendearzt der Gesundheitszustand beurteilt. Schließlich wird noch eine Laborprobenentnahme für die spätere Zulassung als Plasmaspender entnommen.
Wie oft darf man Plasma spenden?
Da Plasmaspenden den Körper kaum belasten, sind bis zu 50 Spenden pro Jahr, also innerhalb des Referenzjahres (12 Monate nach Spendenbeginn) möglich. Allerdings ist zwischen zwei Spenden jeweils eine Ruhepause von mindestens zwei Tagen vorgeschrieben.
Je nachdem, welche Gesamteiweiß- und Immunglobulin-Werte bei den Laborproben festgestellt werden, kann der Spendearzt eine Verlängerung der Abstände zwischen den einzelnen Spenden anordnen.
Habe ich selbst auch
Vorteile vom Plasmaspenden?
Abgesehen davon, dass Sie mit Ihrer Plasmaspende das Leben anderer Menschen retten, werden Sie selbst regelmäßig ärztlich untersucht und sind somit immer über Ihren aktuellen Gesundheitszustand im Bilde. Darüber hinaus gibt es für jede Spende eine finanzielle Aufwandsentschädigung.
Wie wird die
Spendetauglichkeit ermittelt?
Um festzustellen, ob Sie als Plasmaspender geeignet sind, sind einige Tests erforderlich So werden unter anderem Blutdruck, Puls, Körpertemperatur und Körpergewicht gemessen, sowie das Hämoglobin getestet.
Diese Parameter werden vor jeder Plasmaspende erfasst. Vor der ersten Spende, und dann regelmäßig im Abstand von sechs Monaten, erfolgen noch gründlichere, ärztliche Untersuchungen.
Weitere Untersuchungen werden vor allem zum Feststellen der Sicherheit des Blutplasmas durchgeführt (u.a. HBV, HCV, HIV, Syphilis).
Welche Folgen haben
absichtlich falsche Angaben?
Sollten Sie, aus welchem Grund auch immer, Zweifel daran haben, ob Sie wirklich als Spender geeignet sind, sprechen Sie bitte gleich mit uns darüber – schließlich geht es um die Gesundheit und das Leben anderer Menschen!
Sollte ein Spender wissentlich falsche Angaben machen, führt dies nicht nur zum Ausschluss in unseren Spendeeinrichtungen – wenn andere Personen dadurch zu Schaden kommen, muss die Person auch mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.